Dr. André Pleßner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. André Pleßner entschied sich bereits während seines Studiums an der Universität Bielefeld für den Schwerpunkt Arbeitsrecht. Im Laufe seines Referendariats vertiefte er während seiner praktischen Ausbildung diesen Fokus. 2001 erhielt Herr Dr. Pleßner seine Zulassung als Rechtsanwalt.

Seitdem bringt er seine Expertise ausschließlich im Bereich Arbeitsrecht ein, seit 2004 als ausgewiesener Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ein Jahr später schloss er erfolgreich seine berufsbegleitende Promotion zum Thema „Vertrauensarbeitszeit“ ab.

Dr. Pleßner verbrachte seine ersten Berufsjahre in einer deutschlandweit tätigen renommierten Arbeitsrechtskanzlei. 

2006 wechselte er nach Paderborn in unsere Kanzlei und wurde im Jahr 2008 Partner. Neben der Interessenvertretung in Kündigungsschutzverfahren liegt der Fokus seiner Tätigkeit im Betriebsverfassungsrecht sowie im kirchlichen Arbeitsrecht. Vorträge und Veröffentlichungen zu arbeitsrechtlichen Themen vervollständigen sein berufliches Wirken.

 

Herr Dr. Pleßner ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein und Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband. Seit 2020 verlieh ihm das Handelsblatt wiederholt die Auszeichnung „Best Lawyers“.