Christiane Herzig

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Christiane Herzig, 1974 in Bielefeld geboren, ist verheiratet und Mutter eines Sohnes. Ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium der Rechtswissenschaften und das anschließende Referendariat absolvierte sie  in der Zeit von 1994 bis 2002 in ihrer Geburtsstadt.

Im Anschluss an ihr Studium absolvierte sie erfolgreich ein betriebswirtschaftliches Aufbaustudium mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht / Personalwirtschaft und erlangte so die Qualifikation zur Dipl. Wirtschaftsjuristin (IDB). 2004 erhielt Frau Herzig ihre Zulassung als Rechtsanwältin und arbeitete zunächst als Allgemeinanwältin.

Ihre nächste berufliche Station war von 2006 bis 2009 ein größeres mittelständisches Unternehmen mit 700 Mitarbeitern: Dort beriet sie die Geschäftsführung und sämtliche Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Ihr umfangreiches Wissen und ihre Erfahrung bringt Frau Herzig seit August 2009 in unsere Kanzlei ein. Sie berät als Fachanwältin für Arbeitsrecht nicht nur Arbeitgeber und Führungskräfte, sondern auch Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.